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Gemäß der gültigen Fassung der Tiroler Gemeindeordnung (§ 31) obliegt dem Gemeindevorstand die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hiefür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.
Neben Bürgermeister und Vizebürgermeister, die ein fixes Mandat im Gemeindevorstand haben, wurden bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2022 zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder im Sinne des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl vom 27.02.2022 namhaft gemacht. Der Vorstand der Gemeinde Kolsass besteht somit aus vier Mitgliedern.
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