Fertigstellungsmeldung von anzeige- bzw. bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen bis zu 100 m² Gemäß § 44 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022), Absatz 8, ist die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h der Behörde unverzüglich anzuzeigen, ansonsten wird eine Verwaltungsübertretung begangen, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstraße von bis zu 3.600,-- zu bestrafen ist. http://www.energieagentur.tirol/anzeige-pv