Behindertenparkplatz

Behindertenparkplatz

Hinweis zum Halte- und Parkverbot auf Behindertenparkplätzen

Es ist wichtig zu beachten, dass Behindertenparkplätze speziell für Menschen mit Behinderungen (Ausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen) reserviert sind, um ihre Mobilität zu erleichtern. Das Halten oder Parken auf diesen Plätzen ohne entsprechende Berechtigung ist gesetzlich verboten und kann zu Bußgeldern führen. Bitte respektieren Sie diese Regelung, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den benötigten Parkplätzen zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

17.04.2024