Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. In der Anlage werden die Richtlinien und das Antragsformular übermittelt. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (sh. beiliegendes Informationsblatt Einkommensberechnung). Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025[1].pdf herunterladen (0.16 MB)
Antragsformular HKZ_2025[1].pdf herunterladen (0.3 MB)
Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025[1].pdf herunterladen (0.12 MB)