Heizkostenzuschuss 2025

Veröffentlichungsdatum03.03.2025Lesedauer1 Minute
Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. In der Anlage werden die Richtlinien und das Antragsformular übermittelt. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (sh. beiliegendes Informationsblatt Einkommensberechnung). Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. 

 Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 



Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025[1].pdf herunterladen (0.16 MB)


Antragsformular HKZ_2025[1].pdf herunterladen (0.3 MB)


Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025[1].pdf herunterladen (0.12 MB)