Wahlservice zur Landtagswahl 2018

30.11.2017 14:00

Ende Jänner erhält jeder Bürger/ jede Bürgerin die im Wählerverzeichnis ist die „Wahlinformation – Landtagswahl 2018“.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert, sowie für die schnellere Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 25. Februar 2018 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis* mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde (die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis* nachzuweisen), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. (Dem jeweiligen Antrag ist ein abgelichteter amtlicher Lichtbildausweis* anzufügen bzw. beizulegen)

Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist der 21. Februar 2018, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 23. Februar 2018, 14.00 Uhr. Ebenfalls bis zum zuletzt genannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg bei der Gemeinde ist der 23. Februar 2018. Die Wahlkarte kann am Wahltag auch während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde abgegeben werden, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler beauftragten Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!

*Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen

30.11.2017