Ende Jänner erhält jeder Bürger/ jede Bürgerin die im Wählerverzeichnis
ist die „Wahlinformation – Landtagswahl 2018“.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet
Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen
schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert, sowie für die schnellere
Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 25. Februar 2018 im Wahllokal bringen Sie den
personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt und einen amtlichen
Lichtbildausweis* mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen
Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das
Service in unserer „Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür
haben Sie nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde (die Identität ist
durch einen amtlichen Lichtbildausweis* nachzuweisen), schriftlich mit der
beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
elektronisch im Internet. (Dem jeweiligen Antrag ist ein abgelichteter
amtlicher Lichtbildausweis* anzufügen bzw. beizulegen)
Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die
Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche
Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist der 21. Februar 2018, für
persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 23. Februar 2018, 14.00
Uhr. Ebenfalls bis zum zuletzt genannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher
Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine
vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Der letztmögliche
Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den
Postweg bei der Gemeinde ist der 23. Februar 2018. Die Wahlkarte kann am
Wahltag auch während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde abgegeben
werden, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Die persönliche Abgabe
ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler beauftragten Person
zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!
*Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, Führerschein und
dergleichen